Als Deutscher wird wird für einen visumsfreien Aufenthalt von 90 Tagen pro Halbjahr ein gültiger Reisepass oder Personalausweis benötigt. Der Kinderausweis muß mit einem Foto versehen sein. Es ist nicht ausreichend, wenn Sie Ihre Kinder in Ihrem Reisepass mit eingetragen haben.
Die Angaben der Einreisebestimmungen sind ohne Gewähr. (Stand 1.12.04) Verbindliche Auskunft zu Bestimmungen bei der Einreise nach Lettland können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate von Lettland erteilen.
Es wird bei Reisen empfohlen, ein Auslands-Krankenversicherung mit Rückhol-Versicherung abzuschließen.